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AGB's Gasthof Schönbrunn

AGBs
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I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Gasthofs zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Gasthofs (im weiteren einheitlich „Gasthofs" genannt).

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Gasthofs, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Gasthof zustande; diese sind die Vertragspartner.

2. Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Gasthof eine entsprechende Erklärung des Kunden vorliegt.

3. Der Gasthof haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn dem Gasthof die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gasthofs beruhen. Einer Pflichtverletzung des Gasthofs steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Gasthofs auftreten, wird dem Gasthof bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, dem Gasthof rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

4. Alle Ansprüche gegen den Gasthof verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gasthofs beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

Der Gasthof ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Gasthof zugesagten Leistungen zu erbringen.
Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Gasthofs zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen des Gasthofs an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige geltende gesetzliche Umsatzsteuer ein.
Rechnungen des Gasthofs ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der Gasthof kann vom Kunden jederzeit die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Gasthof berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz bzw., bei Rechtsgeschäften an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Gast bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Gast der eines höheren Schadens vorbehalten.
Der Gasthof ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
In begründeten Fällen, z.B. bei Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist der Gasthof berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 4 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Gasthofs aufrechnen, mindern oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

IV. Rücktritt des Kunden

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Gasthof geschlossenen Vertrag (i. e. Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Gasthofs) bedarf der schriftlichen Zustimmung des Gasthofs. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. In diesem Fall wird die entsprechende Rechnung mit Ausweis von Umsatzsteuer erteilt. Wird eine schriftliche Zustimmung zum Rücktritt des Kunden vom Gasthof unter der Voraussetzung erteilt, dass der Kunde für die nicht in Anspruch genommenen vertraglichen Leistungen Schadensersatz zu leisten hat, so wird die entsprechende Rechnung ohne Ausweis von Umsatzsteuer erteilt. Dies gilt vorbehaltlich einer Änderung der Verwaltungsanweisungen der Finanzbehörden. Die vorstehenden Regelungen der Nr. 1 gelten nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Gasthofs zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht besteht.

2. Sofern zwischen dem Gasthof und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Gasthofs auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß obiger Nummer 1 Satz 6 vorliegt.

3. Tritt der Kunde - berechtigt oder unberechtigt - erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, kann der Gasthof zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Speisenumsatzes. Die Rechnungsstellung erfolgt entsprechend Ziffer IV Nr. 1.

4. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis - Veranstaltung x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.

5. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so kann der Gasthof bei einem - berechtigten oder unberechtigten - Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung stellen. Die Rechnungsstellung erfolgt entsprechend Ziffer IV Nr. 1. 6. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch obige Ziffern 3. bis 5. berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

V. Rücktritt des Gasthofs

1. Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurück treten kann, ist der Gasthof in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Gasthofs auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichenlassen nicht geleistet, so ist der Gasthof ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist der Gasthof berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls:

  • höhere Gewalt oder andere vom Gasthof nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
  • Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks des Aufenthaltes oder der Veranstaltung, gebucht werden;
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
  • ein Verstoß gegen Ziffer I. Nr. 2 vorliegt.

4. Bei berechtigtem Rücktritt des Gasthofs entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Gasthof mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Gasthofs.

2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5% wird vom Gasthof bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, auf Grund der geringen Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu reduzieren.

3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist der Gasthof berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.

5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt der Gasthof diesen Abweichungen zu, so kann der Gasthof die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, der Gasthof trifft ein Verschulden.

VII. Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Gasthof. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

VIII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

1. Soweit der Gasthof für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt den Gasthof von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Gasthofs bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Gasthofs gehen zu Lasten des Kunden, soweit der Gasthof diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf der Gasthof pauschal erfassen und berechnen.

3. Der Kunde ist mit Zustimmung des Gasthofs berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann der Gasthof eine Anschlussgebühr verlangen.

4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete des Gasthofs ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.

5. Störungen an vom Gasthof zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit der Gasthof diese Störungen nicht zu vertreten hat.

IX. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Gasthof. Der Gasthof übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Gasthofs. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung auf Grund der Umstände des Einzelfalles eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutz-technischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist de Gasthof berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist der Gasthof berechtigt bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Gasthof abzustimmen.

3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf der Gasthof die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann der Gasthof für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung zu berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

X. Haftung des Kunden für Schäden

1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

2. Der Gasthof kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

XI. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Gasthofs.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Neubrandenburg. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Gasthofs.

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt für den Fall einer ungewollten Regelungslücke. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

PDF AGB Veranstaltungen

 

Willkommen in unserem offenen HotSpot-Netzwerk Gasthof Schönbrunn!

Sehr geehrter Gast,

Wir freuen uns, Sie in unserem offenen HotSpot-Netzwerk begrüßen zu dürfen.

Wir weisen darauf hin, dass unser HotSpot ein offenes Netzwerk ist und die Verbindungen nicht verschlüsselt sind. Ihr Zugang ist aber durch die "Layer 3 Client Isolation" geschützt, d.h. jeder Gast erhält seinen eigenen Zugang mit separater IP-Adresse. Es sind nur bestimmte Dienste nutzbar:


- Web (http, https, https)
- E-Mail (POP3, SMTP,IMAP)


Alle anderen Dienste/Ports sind aus Sicherheitsgründen gesperrt.

 

Für die Nutzung unseres HotSpots gelten folgende Nutzungsbedingungen (AGB für HotSpot Gasthof Schönbrunn): Bitte sorgfältig durchlesen!

§1 Vertragspartner
Vertragspartner sind der Gasthof Schönbrunn, Hellfelder Str. 1b, 17039 Hellfeld (im Weiteren als Gasthof bezeichnet) und der Kunde.

§2 Gegenstand der Bedingungen
Durch die Benutzung des HotSpot wird dem Kunden der kabellose Zugang zum Internet ermöglicht.

§2.1 Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag zwischen dem Gasthof und dem Kunden kommt mit der Eingabe des Passwortes und dem Klick auf den Button >Continue< zustande, gleichzeitig akzeptiert der Kunde damit diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§3 Leistungen des Betreibers

§3.1 Internetzugang
Aus technischen Gründen kann keine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit garantiert werden, da
diese auch von der Anzahl der Nutzer des jeweiligen HotSpots abhängig ist.

§3.2 Technische Nutzungsvoraussetzungen
Zur Nutzung des drahtlosen Zugangs zum HotSpot ist ein WLAN fähiges Endgerät notwendig, dabei ist
darauf zu achten, dass die WLAN Schnittstelle als DHCP Client konfiguriert ist. Bei Nutzung eines drahtgebundenen HotSpot muss das Endgerät eine LAN10/100 Mbit/s Schnittstelle bereitstellen, auch hier ist die Schnittstelle als DHCP Client zu konfigurieren.

§3.3 Zugangsdaten und Gültigkeit der Zugangsdaten
Zur Authentifizierung muss der Kunde im Anmeldefenster ein Passwort angeben. Das Passwort erhält der Kunde auf Nachfrage beim Gasthof. Der Zugang zum HotSpot kann volumen- oder zeitbasiert sein. Der Kunde kann jederzeit durch einfaches Trennen der Verbindung zum HotSpot seine Internetsitzung unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen. Nutzt der Kunde die Verbindung 10 min. lang nicht, wird er automatisch getrennt und muss sich wieder neu anmelden.

§3.4 Datensicherheit
Die drahtlose Verbindung zwischen dem HotSpot und dem Endgerät des Kunden erfolgt unverschlüsselt. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass andere Personen sich Zugriff auf die übertragenden Daten verschaffen. Der Kunde ist selbst für eine Verschlüsselung (z.B. https, VPN)der Daten zuständig.

§4 Haftungsausschluss
Der Gasthof haftet nicht für Schäden die durch die Benutzung des HotSpot entstehen können. Der Kunde ist selbst für einen ausreichenden Virenschutz, Datensicherung, etc. verantwortlich.

§5 Pflichten des Kunden
§5.1 Weitergabe der Zugangsdaten
Eine Weitergabe der Zugangsdaten und Nutzung der Zugangsdaten durch Dritte ist nicht gestattet. Beim Versuch der Weitergabe kann der Zugang vom Gasthof deaktiviert werden.

§5.2 Missbräuchliche Nutzung des HotSpot
Eine missbräuchliche Nutzung des HotSpots ist untersagt, insbesondere
- die Verbreitung von rechts- oder sittenwidrigen Inhalten
- die Nutzung von Peer-to-Peer Netzwerken
- der Versuch des Eindringens in fremde Datennetze
- der unaufgeforderte Nachrichtenversand (Spamming)
- Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu Störungen / Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des HotSpot-Server, des HotSpot-Netzes oder anderer Netze führen oder führen können.

Bei schuldhafter Pflichtverletzung haftet der Kunde gegenüber dem Gasthof auf Schadenersatz.

§6 Verantwortlichkeit für den Inhalt der Internetabrufe
Der Kunde selbst ist für die Inhalte die er über den HotSpot aus dem Internet abruft oder bereitstellt selbst verantwortlich. Eine inhaltliche Überprüfung durch den Gasthof erfolgt nicht.

§7 Preise
Die Nutzung des HotSpot ist für Gäste des Gasthofs Schönbrunn kostenlos.

§8 Sonstiges
Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht.

Mit der Passworteingabe akzeptieren Sie die HotSpot-AGB des Gasthof Schönbrunn.

 

 Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.

 

PDF AGB WLAN

 

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Gastzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Gasthofs.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Gasthofs, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.Den Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen, soweit diese nicht schriftlich mit dem Gasthof „Schönbrunn" vereinbart wurden.

II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Gasthof zustande. Dem Gasthof steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind der Gasthof und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Gasthof gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsaufnahmevertrag, sofern dem Gasthof eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen den Gasthof verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gasthofs beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Der Gasthof ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Gasthofs zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Gasthofs an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Gasthof allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
4. Die Preise können vom Gasthof ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Gasthofs oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Gasthof dem zustimmt.
5. Rechnungen des Gasthofs ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der Gasthof ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Gasthof berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Gasthof bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Der Gasthof ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Gasthofes aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Gasthofs

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Gasthof geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Gasthofs. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Gasthofs zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen dem Gasthof und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Gasthofs auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Gasthof ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat der Gasthof die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4. Dem Gasthof steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

V. Rücktritt des Gasthofs

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Gasthof in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Gasthofs auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Gasthof gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Gasthof ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist der Gasthof berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
• höhere Gewalt oder andere vom Gasthof nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
• Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
• den Gasthof begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Gasthofs in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschaftsbzw. Organisationsbereich des Gasthofs zuzurechnen ist.
• ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Gasthofs entsteht kein Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Gasthof spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Gasthof aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, daß dem Gasthof kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. Haftung des Gasthofs

1. Der Gasthof haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Gasthof die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gasthofs beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Gasthofs beruhen. Einer Pflichtverletzung des Gasthofs steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Gasthofs auftreten, wird der Gasthof bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zuhalten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet der Gasthof dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800. Der Gasthof empfiehlt Geld sowie Vermögensgegenstände von bedeutsamen Wert nach Möglichkeit mitzuführen.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Parkplatz des Gasthofs, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstückdes Gasthofs abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
4. Weckaufträge werden vom Gasthof mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt.Der Gasthof übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

VIII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Beherbergungsaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Gasthofs.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Gasthofs. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Gasthofs.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

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